Naturheilpraxis Julia Seibert

Gesundheit ist der größte Reichtum

Abrechnung

Als Heilpraktikerin rechne ich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker ab. Das GebüH führt die Höhe des durchschnittlich festgestellten Honorarrahmens aus dem Jahr 1985 auf und dient lediglich als Orientierung und Berechnungshilfe bei der Rechnungserstellung.

Verschiedene Krankenkassen erstatten die Honorarkosten eines Heilpraktikers in unterschiedlicher Höhe. Beihilfe, Bundesbeihilfe, Postbeamtenkrankenkasse, Privat- und Zusatzversicherungen bieten unterschiedliche Tarife an, die selbst innerhalb einer Versicherung variieren.

Daher bitte ich Sie, sich vorab bei Ihrer Krankenkasse genau zu informieren, welche Therapieformen und in welchem Umfang diese übernommen werden um Missverständnisse zu vermeiden.

Grundsätzlich ist es so, dass gesetzliche Krankenkassen die Kosten nicht übernehmen.

Privat versicherte Patienten bekommen eine Rechnung nach der GebüH, welche dann beim Kostenträger eingereicht werden kann.

Die Behandlung meiner Patienten rechne ich wie folgt ab:

Ersttermin     ----> 80 €

Folgetermin  ----> 60 €

AromaTouch Anwendung ----> 65 €


      

                                                                              

Für Kinder, Schüler, Auszubildende und Studenten gelten folgende Preise:

Ersttermin     ----> 60 €

Folgetermin   ----> 45 €






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